Die Ambulante Betreuung und qualifizierte Assistenz richtet sich an volljährige Menschen
mit psychischer, geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder dohenden Beeinträchtigung
sowie chronisch mehrfach Suchtgeschädigte
im Sinne des § 131 SGB IX
i. V. m. der
Eingliederungshilfeverordnung, die
Sie benötigen
vorübergehend oder für längere Zeit Unterstützung in der
selbständigen Lebensführung.