Die Ambulante Betreuung richtet sich an volljährige Menschen
mit psychischer, geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung, Erkrankung oder dohenden Behinderung
sowie chronisch mehrfach Suchtgeschädigte
im Sinne des § 53 SGB XII
i. V. m. der
Eingliederungshilfeverordnung, die
Sie benötigen vorübergehend oder für längere
Zeit Unterstützung in der
selbständigen Lebensführung. Grundsätzlich schließt eine stationäre Maßnahme (Heim oder Klinik) einen gleichzeitigen Leistungsbezug für die Ambulante Betreuung aus.