Die Ambulante Betreuung und qualifizierte Assistenz richtet sich an volljährige Menschen
mit psychischer, geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung, Erkrankung oder dohenden Behinderung
sowie chronisch mehrfach Suchtgeschädigte
im Sinne des § 131 SGB IX
i. V. m. der
Eingliederungshilfeverordnung, die
Sie benötigen vorübergehend oder für längere
Zeit Unterstützung in der
selbständigen Lebensführung.