Das Wichtigste ist
Ihre Bereitschaft meine professionelle
Hilfe freiwillig anzunehmen.
Das
Ambulant Betreute Wohnen, im Rahmen der Qualifizierten Assistenz, ist eine Leistung zur sozialen Eingliederung gem. den §§99, 113 Abs. 2 Nr.2, i. V. m. § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX zur Förderung der
selbständigen Lebensführung für Menschen mit Behinderungen.
Die Übernahme für die Kosten der Ambulanten Betreuung kann beim zuständigen Amt für Eingliederungshilfe beantragt werden. Zur Antragstellung ist eine fachärtztliche Diagnose oder Stellungnahme erforderlich die bescheinigt, dass die Qualifizierte Assistenz für Sie sinnvoll und notwendig ist. Dazu wird die Hilfeplanung des zuständigen Amts zur Eingliedrungshilfe Sie zu einem Begutachtungstermin zum Gespräch einladen, um Ihren Hilfebedarf festzustellen. Wenn Sie ein Einkommen oder Vermögen über der Bedarfsgrenze (in Höhe von ca. 27.000€) haben, müssen Sie einen Eigenanteil leisten oder die Kosten selbst tragen.
Auf Wunsch unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.
Ziel
der Leistung ist es, die Fähigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen oder Erkrankungen im Rahmen von Hilfe zur Selbsthilfe zu erhalten und zu stärken, um ihnen zu ermöglichen, ein selbständiges
Leben in der Gemeinschaft zu führen. Dazu ist es auch erforderlich die Hilfen anderer Sozialleistungsträger zu erschließen. Qualifizierte Assistenz kann vorübergehend oder für längere Zeit gewehrt
werden.
Meistens wird die Hilfe für ein Jahr, mit der Angabe einer Anzahl von Wochenbetreuungsstunden, bewilligt.
Zu Beginn der Betreuung schließe ich mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab.